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AGB

  1. Allgemeines
  2. Angebot und Vertragsschluss
  3. Lieferumfang
  4. Preise
  5. Lieferung
  6. Lieferbedingung
  7. Rücksendungen
  8. Einbau der Ersatzteile durch Fachpersonal
  9. Zahlungen
  10. Eigentumsvorbehalt
  11. Vertragsaufhebung
  12. Allgemeine Haftungsbegrenzung
  13. Urheberrecht
  14. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

1. Allgemeines

(1) Für sämtliche Lieferungen und Leistungen an Gewerbetreibende gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Unser Angebot des Online-Shops www.partenics.de richtet sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir liefern bevorzugt an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Behörden sowie kirchliche, öffentliche und soziale Einrichtungen. Kaufangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind gesonderten AGBs unterworfen und stehen an entsprechender Stelle "AGBs für Endverbraucher/Privatkunden". Betreibt der Besteller/Käufer eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit, so kommen ausnahmslos die AGBs für Gewerbetreibende zur Geltung.

(3) Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Besteller/Käufer im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder, dass der Besteller/Käufer seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.

(4) Wir behalten uns vor, diese AGB laufend und ohne Vorankündigung zu verändern. Die Veränderungen treten in Kraft, in dem die neuen AGB auf PARTENICS.de veröffentlicht werden. Sie sind dafür verantwortlich, die Geschäftsbedingungen vor jeder Bestellung zu lesen. Durch ihre Bestellung willigen Sie ein, dass diese den zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB unterliegt.

(5) Diese AGB decken nur den Webauftritt von PARTENICS.de ab. Jegliche Webseiten, die von und zu unserer Seite verlinkt sind, haben ihre eigenen Nutzungsbedingungen. Für alle direkten oder indirekten Verweise auf Partenics.de mit Links zu anderen Seiten im Internet erklärt die GRIMM Gastronomiebedarf GmbH ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Jetzt kostenpflichtig kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Ein Kaufvertrag kommt mit uns erst dann zu Stande, wenn wir die bestellte Ware an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten Versand- beziehungsweise Auftragsbestätigung (auch als Lieferanzeige bezeichnet) bestätigen. Die Annahme des Angebots erfolgt längsten falls innerhalb von 10 Werktagen.

(2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Besteller/Käufer darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind diese an uns zurückzugeben.

3. Lieferumfang

(1) Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Online-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/Käufer zumutbar bleibt. Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.

4. Preise

(1) Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Löhnen und Preisen für Material und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Käufers der Liefertermin hinausgeschoben wird. Alle von uns genannten Preise gelten „netto ab Lager oder Werk“, das heißt ohne Verpackung, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten und Umsatzsteuer.

(2) Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, zurzeit 19%.

(3) Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung von 2 % des Kaufpreises.

5. Lieferung

(1) Erfüllungsort ist der Versandort. Teillieferungen sind zulässig.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird das Teil frei Bordsteinkante geliefert. Es gelten alle Preise ab Lager (bei Lagerware) oder Werk in Euro, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Zöllen oder anderer Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Im Falle einer vereinbarten Anlieferung ist der Käufer, zwecks Sicherstellung einer reibungslosen Entladung, verpflichtet, das für die Entladung erforderliche Personal und Gerät rechtzeitig auf seine Kosten zu stellen. Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an den Abladeort anfahren und unverzüglich entladen werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, werden dadurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet. 

(3) Angaben zu voraussichtlichen Lieferzeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produktseiten. Die Lieferfrist beginnt mit der vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nach Eingang einer vereinbarten Zahlung oder Anzahlung. 
Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Käufers/gewerblichen Endabnehmers voraus. 

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferanten gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.

(5) Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen unserem Kunden/gewerblichen Endabnehmer folgende Ansprüche zu:

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Falle unseres Verzuges und angemessener schriftlicher Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich.

b) Im Falle unseres Verzuges kann eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes inkl. Umsatzsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüberhinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zwingend haften. 

(6) Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Kunden über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware gegen Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.

(7) Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich sowohl gegenüber dem Speditionsunternehmen als auch der GRIMM Gastronomiebedarf GmbH anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.

(8) Bei Abnahmeverzug des Bestellers/Käufers steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.

(9) Die Wahl der Versandart bleibt mangels anders lautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsere Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt.

6. Lieferbedingung und Gewährleistung

(1) Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bereits bei Anlieferung im Beisein des Spediteurs sofort zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Schäden sind unverzüglich schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken und schriftlich auf dem Lieferschein vom Spediteur bestätigen zu lassen. Schäden, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.

(2) Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang im Rahmen eines Kaufvertrages zwischen Unternehmer und einem anderen Unternehmer. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Eine aktuelle Liste der einzelnen Garantiebedingungen und -fristen der Hersteller kann jederzeit bei uns angefordert werden.

(3) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(5) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

(6) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

(7) Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Gewährleistungsanspruch wegen eines Fehlers aus.

7. Rücksendebedingungen

(1) Vor der Rücksendung muss der Kunde eine Rücksendecodenummer (RS-Nr.) online anfordern und diese gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Rücksende-/Retourenschein dem Rücksende-Paket beifügen. Im Retourenschein ist der Grund der Rücklieferung anzugeben. Die Ware ist im Original-Paket oder in einem anderen stabilen Karton zu verpacken. Rücklieferungen auf Grund von Transportschäden müssen unverzüglich nach Warenzustellung angemeldet werden.

(2) Wenn Sie Ihre Ware retournieren möchten, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.

(3) Die Rücksendungen werden nach Wareneingang in unserem Haus geprüft.

(4) Rücksendungen sind nicht zulässig, wenn die Artikel:

  • Dem Kunden vor mehr als 30 Tagen zugesendet wurden
  • Ersatzteile sind, die bereits installiert worden sind.
  • Ersatzteile sind, die durch fehlerhafte Handhabung durch den Kunden unbrauchbar gemacht, bzw. beschädigt wurden.

(5) Auf Kundenwunsch bestellte Sonderbauteile sind von der Rücknahme generell ausgeschlossen. Des Weiteren werden Artikel, die versiegelt zum Zweck des mechanischen Schutzes oder Manipulationsschutzes geliefert werden und deshalb nicht zur Rückgabe geeignet sind, grundsätzlich nicht zurückgenommen, wenn die Versiegelung nach der Lieferung vom Kunden entfernt wurde.
Artikel, die vom Kunden falsch bestellt wurden, werden nicht zurückgenommen. Aus Kulanzgründen wird eine Rücknahme in diesen Fällen unter Einbehaltung von mind. 20 % des Warenwertes geprüft.

(6) Sollte sich die Lieferadresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, können Importzölle und Gebühren anfallen. Diese Zölle und Gebühren werden zusätzlich zu den im Rechnungsbetrag ausgewiesenen Versandkosten hinzugerechnet bzw. sind an das Versandunternehmen zu zahlen.

(7) Rücksendungen von Teilen, die bereits einmal verbaut waren, Elektronikteile und durch den Kunden unbrauchbar gemachte Teile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Einbau der Ersatzteile durch Fachpersonal

(1) Der Einbau, der von uns gelieferten Ersatzteile, hat von einem zertifizierten, für diesen Einbau außerdem qualifizierten Fachbetrieb zu erfolgen. Jeder Einbau durch eine dazu nicht qualifizierte Person ist nicht zulässig.

(2) Die GRIMM Gastronomiebedarf GmbH übernimmt keinerlei Haftung für falsch eingebaute Ersatzteile.

9. Zahlungen

(1) Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen per Vorkasse, akzeptierter elektronischer Zahlungsweisen oder bankbestätigtem Scheck zu erfolgen.

(2) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(3) Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.

(4) Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.

(5) Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts werden ab einem Auftragswert von netto Euro 500 und entsprechend gesondertem Auftragsschreiben auf Rechnung beliefert.

(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers/Käufers gegenüber unseren Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

(7) Zahlungen aus dem Ausland (EU als auch Drittländern) haben für den Empfänger (GRIMM Gastronomiebedarf GmbH) lastenfrei ohne jeden Abzug von Bankgebühren und Courtagen zu erfolgen. Sämtliche anfallenden Kosten für Auslandszahlungsverkehr sind vom Auftraggeber zu tragen.

(8) Bei dem Dienst "Sofortüberweisung" ist es bisher zu keinen Missbräuchen gekommen (TüV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes "Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Vorsorglich hat daher der Betreiber des Dienstes "Sofortüberweisung", die Payment Network AG, zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link* wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollen Sie im Rahmen des Versicherungsumfanges vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden.
https://www.sofortueberweisung.de/versicherung

(9) Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der RatePAY GmbH, Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin (nachfolgend RatePAY) zusammen. Kommt bei Nutzung einer RatePAY-Zahlungsart ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an RatePAY ab. Sie willigen im Rahmen Ihrer Bestellung in die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten und die der Bestellung, zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung, an die RatePAY GmbH ein. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Datenschutzhinweis für RatePAY-Zahlungsarten, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und immer dann Anwendungen finden, wenn Sie sich für eine RatePAY-Zahlungsart entscheiden.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der der Firma GRIMM Gastronomiebedarf GmbH. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns in vollem Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkäufer der Verkäuferin oder Beauftragter das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

(5) Sollten wir dem so genannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist.

(6) Ist der Käufer oder Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller gestattet uns insoweit die im Eigentum oder im Besitz des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstücksteile zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.

11. Vertragsaufhebung

Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Kunde 20% der Auftragssumme an uns zu zahlen, eine höhere Rücknahmegebühr kann in den Fällen fällig werden, in denen der Hersteller/Lieferant seinerseits höhere Gebühren an uns weiterberechnet. Dies gilt auch, wenn wir bei der Aufhebung nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Aufhebung des Kaufvertrages und Rücknahme bereits ausgelieferter Ware ist ausschließlich bei unbenutzter Ware mit Originalverpackung möglich und erfolgt aufgrund von Kulanz, es besteht kein Rechtsanspruch. Ein Widerrufsrecht entsprechend des BGB (z.B. wegen Nichtgefallens) gilt nicht für Gewerbetreibende.

12. Allgemeine Haftungsbegrenzung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.

(2) Beschränkt ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Verzugshaftung ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes beschränkt.

(3) Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch die GRIMM Gastronomiebedarf GmbH dar.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der GRIMM Gastronomiebedarf GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

13. Urheberrecht

Alle Inhalte dieser Webseite befinden sich im Eigentum der GRIMM Gastronomiebedarf GmbH und unterliegen damit dem Urheberrecht. Sämtliche auf unserer Seite befindlichen Marken- und Produktnamen sind eingetragene Warenzeichen bzw. Handelsnamen der jeweils betroffenen Eigentümer. Es dürfen keine Inhalte dieser Webseite ohne vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Weise:

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  • publiziert
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Jeglicher Inhalt, der zu kommerziellen Zwecken genutzt wird, wird mit mindestens 1.000 € pro Objekt geahndet.

14 - Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

(1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

(3)  Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax. Eine elektronische Datenübermittlung (E-Mail) ist nur ausreichend, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

(4)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist das jeweilige der GRIMM Gastronomiebedarf GmbH in der Auftragsbestätigung benannte Werk (Betriebsstätte). Soll die Versendung nach den Vereinbarungen der Parteien von dem Werk eines Dritten aus erfolgen, ist dieses Werk der Erfüllungsort.

Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten Berlin. Die GRIMM Gastronomiebedarf GmbH seinerseits ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.